Krankheit und Unfall können zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln können und auf Mitwirkung anderer angewiesen sind. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Im wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung. Generalvollmacht: Durch sie wird gewährleistet, dass der von Ihnen Bevollmächtigte auch Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Vorsorgevollmacht: Sie umfasst in der Regel Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich. Gegenstand können sein: Gesundheitsfürsorge, Vermögenswerwaltung, Regelungen über Aufenthaltsort, Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in die Krankenakten, Besuchs- und Auskunftsrecht am Krankenbett, Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung, Übertragung der Entscheidung im Hinblick auf evtl. Transplantationen. Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte, der ihr Vertrauen genießt, ein Entscheidungsrecht in allen Ihren persönlichen Angelegenheiten. Betreuungsverfügung: Hierbei handelt es sich um einen von Ihnen geäußerten Vorschlag, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zu Ihrem Betreuer ernannt werden soll, wenn eine Betreuung für Ihre Person erforderlich wäre. Patientenverfügung: Diese "Patiententestament" beinhaltet Anordnungen im Hinblick auf die von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Behandlung und damit zusammenhängenden Maßnahmen. Insbesondere können Sie darin Ihre Wünsche hinsichtlich folgender Maßnahmen zu Ihrer Rettung, Behandlung oder Pflege zum Ausdruck bringen: Umfang von Wiederbelebungsmaßnahmen, Umfang der künstlichen Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen, Transplantation von fremden Organen, Explantation Ihrer eigenen Organe, Besuchsrecht für Ihre Angehörigen, Benennung einer Vertrauensperson, mit der das Sie behandelnde und pflegende Personal Rücksprache halten muss. Weitere Auskünfte und eine detaillierte Beratung für Ihre persönliche Situation erhalten Sie in der Praxis.
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